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Immobilienbewertung


Unsere langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen der Immobilienwirtschaft bietet eine solide Basis für marktnahe Bewertungen von Wohn- Gewerbe und Spezialimmobilien.

Die Immobilienwelt ist vielfältig und umfasst eine breite Palette an Nutzungsarten. Das Sachverständigenbüro Böhmer kennt die Immobilienmärkte in all ihren Facetten und verfügt über tiefgehendes Wissen zu den verschiedenen Nutzungsarten.

Das erwartet Sie bei uns

Öffentliche Bestellung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger garantiert höchste Qualität und Kompetenz. Dieses Gütesiegel steht sowohl in Deutschland als auch im europäischen Binnenmarkt für geprüfte Expertise und bietet verlässliche Orientierung in einem komplexen Markt.

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Marktkenntnis

Fundierte Marktkenntnis ist die Grundlage unserer Arbeit. Wir berücksichtigen die individuellen Faktoren Ihres Vorhabens, gestützt auf umfassende Marktforschung und den Zugang zu internen sowie externen Datenbanken. 

Individualität

Unsere Bewertungen und Wirtschaftlichkeits-Untersuchungen sind maßgeschneiderte Lösungen. Wir passen unseren Aufgabenbereich individuell an die Anforderungen jedes Projekts an, wobei die geforderte Aussagekraft stets im Vordergrund steht.

Arten von Immobiliengutachten – welche Bewertung passt zu Ihrem Bedarf?


Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum der Immobilienbewertung. Unsere Gutachten sind speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und können je nach Bedarf und Zweck eingesetzt werden. 

Anlässe für Gutachten sind:

  • Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
  • Beleihungswert für die Finanzierung einer Immobilie
  • Gutachten zur Umwandlung von Immobilien
  • Immobilien bewerten für die Bilanzierung
  • Immobilienwert ermitteln zur Vermögensfeststellung 
  • Rechte und Belastungen von Immobilien 
  • Analyse und Bewertung von Portfolien
  • Scheidung – Haus bewerten lassen
  • Schenkung einer Immobilie – Wert ermitteln
  • Steuerliche Wertermittlung bei Immobilien (Restnutzungsdauer, Grundsteuer)
  • Verkehrswert bei Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Verkehrswert berechnen bei Erbschaft


Ein umfassendes Verkehrswertgutachten ist erforderlich, wenn eine detaillierte und gerichtsfeste Bewertung nötig ist. 
Für weniger formale Anlässe reicht eventuell eine Kurzbewertung. Je nach Anlass unterscheidet sich der Inhalt und der Aufbau des Gutachtens.

Arten von Immobiliengutachten – welche Bewertung passt zu Ihrem Bedarf?


Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum der Immobilienbewertung. Unsere Gutachten sind speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und können je nach Bedarf und Zweck eingesetzt werden. 

Anlässe für Gutachten sind:

  • Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
  • Beleihungswert für die Finanzierung einer Immobilie
  • Gutachten zur Umwandlung von Immobilien
  • Immobilien bewerten für die Bilanzierung
  • Immobilienwert ermitteln zur Vermögensfeststellung 
  • Rechte und Belastungen von Immobilien 
  • Analyse und Bewertung von Portfolien
  • Scheidung – Haus bewerten lassen
  • Schenkung einer Immobilie – Wert ermitteln
  • Steuerliche Wertermittlung bei Immobilien (Restnutzungsdauer, Grundsteuer)
  • Verkehrswert bei Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Verkehrswert berechnen bei Erbschaft

Ein umfassendes Verkehrswertgutachten ist erforderlich, wenn eine detaillierte und gerichtsfeste Bewertung nötig ist. 

Für weniger formale Anlässe reicht eventuell eine Kurzbewertung. Je nach Anlass unterscheidet sich der Inhalt und der Aufbau des Gutachtens.

 

Wohnimmobilien Gewerbeimmobilien

 

Wohnimmobilien Gewerbeimmobilien

 

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Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert einer Immobilie gibt an, zu welchem Preis sie im normalen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte. Da sich der Immobilienmarkt ständig entwickelt, bezieht sich der Verkehrswert immer auf den Tag der Bewertung. Der Markt kann sich durch Änderungen von Angebot und Nachfrage schnell verändern, wodurch der Verkehrswert steigen oder sinken kann.

Rechte & Belastungen

Nießbrauch, Wohnungsrecht, Erbbaurecht, Leitungs- und Wegerechte, Bauvorschriften und Denkmalschutz beeinflussen den Verkehrswert erheblich und können Eigentumsrechte einschränken. Diese Rechte sind im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis verzeichnet, und ihre Bewertung obliegt qualifizierten Sachverständigen.

Grundsteuer

Das Landesgrundsteuergesetz ermöglicht durch eine Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4 ein qualifiziertes Gutachten unter der Bedingung einzureichen, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30% von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

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Helena Böhmer

Geschäftsführerin
Dipl. Ing. Architektur | Stadtplanerin | Dipl. Immobilienökonomin (ADI)

Falterstraße 5 | 74078 Heilbronn
Tel. +49 7131 6161980
info@svboehmer.de
www.svboehmer.de